§ 15 VersVermV
Erstinformation für Versicherungsnehmer
Bevor wir Sie beraten oder einen Versicherungsvertrag vermitteln, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über unseren Status und unsere Tätigkeit zu informieren. Diese Erstinformation können Sie jederzeit hier abrufen und herunterladen.
1. Angaben zum Vermittler
- Firma
- [Firmenname einfügen]
- Anschrift
- [Straße, PLZ, Ort]
- Vertretungsberechtigt
- [Name der/des Inhabers oder Geschäftsführung]
- Kontakt
- Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [kontakt@…]
2. Status & Erlaubnis
Wir sind als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) tätig. Die Erlaubnis wurde erteilt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Erlaubnis erteilt durch
- [Zuständige IHK]
- Registernummer
- [D-…-…-…]
- Vermittlerregister
- www.vermittlerregister.info
Eine Überprüfung unserer Registrierung ist online über das Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) möglich.
3. Tätigkeit als Versicherungsmakler
Als Versicherungsmakler werden wir auf Grundlage eines Maklervertrags für Sie tätig. Wir analysieren Ihren individuellen Bedarf an Schutz für Elektrogeräte (z. B. Küchenmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher, Solaranlagen), vergleichen die Tarife verschiedener Versicherer und empfehlen Ihnen einen geeigneten Tarif. Unsere Beratung und Empfehlung dokumentieren wir schriftlich (Beratungsprotokoll).
Wir vertreten dabei Ihre Interessen — nicht die eines einzelnen Versicherers.
4. Beteiligungen
Wir halten keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an einem Versicherungsunternehmen. Umgekehrt hält kein Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an unserer Gesellschaft.
[Falls Beteiligungen bestehen, hier konkret offenlegen.]
5. Vergütung
Für unsere Tätigkeit erhalten wir vom jeweiligen Versicherer eine Courtage, die bereits in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine gesonderte Vergütung durch Sie als Kund:in fällt grundsätzlich nicht an. Sollte im Einzelfall eine separate Vergütung vereinbart werden, erfolgt dies ausschließlich vorab und in Textform.
6. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht bei:
- Versicherer
- [Name des Versicherers]
- Anschrift
- [Anschrift des Versicherers]
7. Schlichtungs- und Beschwerdestellen
Bei Streitigkeiten aus der Vermittlung oder dem Versicherungsvertrag können Sie sich an folgende außergerichtlichen Schlichtungsstellen wenden — eine Teilnahme ist für uns freiwillig:
- Versicherungsombudsmann e. V. — Postfach 08 06 32, 10006 Berlin · versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung — Postfach 06 02 22, 10052 Berlin · pkv-ombudsmann.de
Beschwerden über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler können Sie außerdem bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen:
- Aufsichtsbehörde
- [Zuständige IHK (Anschrift)]
8. Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung unserer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis: Diese Erstinformation ersetzt keine individuelle Beratung. Vor jedem Vertragsabschluss erhalten Sie zusätzlich ein persönliches Beratungsprotokoll nach § 61 VVG.
Stand: [TT.MM.JJJJ]